Lehrbetriebsinfo 2
Ausbildungsplanung und Ausbildungsdokumentation im Lehrbetrieb
Eine systematische Ausbildungsplanung und konsequente Dokumentation erhöhen die Qualität der Ausbildung. Dafür stehen Ihnen hier entsprechende Unterlagen zum Download zur Verfügung.
- Ausbildungsordnung: die Ausbildungsordnung regelt die Berufsausbildung im jeweiligen Lehrberuf.
- Ausbildungsdokumentation: die Ausbildungsdokumentation bietet Ihnen und Ihrem Lehrling einen Überblick über die Ausbildung im Lehrbetrieb.
- Betriebliche Ausbildungsplanung: von der Ausbildungsordnung und der Ausbildungsdokumentation leiten Sie die konkreten Ausbildungsinhalte für Ihren Lehrbetrieb ab. Im Wochenbericht kann Ihr Lehrling die in einer Woche ausgeführten Tätigkeiten, vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse beschreiben.
- Die von Ihrem Lehrling erstellten Wochenberichte dienen als Grundlage für die Ausbildungs- bzw. Feedbackgespräche mit Ihrem Lehrling.
Ausbildungsplanung in der Fachberufsschule
- Lehrplan: anhand des Lehrplanes können Sie sich einen Überblick über die von Ihrem Lehrling in der Fachberufsschule zu erlangenden Kompetenzen sowie den zu vermittelnden Lehrstoff verschaffen.
- Lehrstoff: in der Lehrstoffübersicht sind die konkreten Themen des Fachunterrichts je Lehrjahr aufgelistet. Anhand der Lehrstoffübersichten kann sich Ihr Lehrling - mit Ihrer Unterstützung - auf den bevorstehenden Berufsschulbesuch vorbereiten.
Informationen der Tiroler Fachberufsschulen zu den Lehrbetrieben
- Schularbeiten werden dem Lehrling korrigiert und beurteilt ausgehändigt. Sie können die Schularbeit vom Lehrling verlangen und in diese Einsicht nehmen.
- Sie können sich jederzeit über den Leistungsstand ihres Lehrlings in der Fachberufsschule informieren. Bei einem drohenden "Nicht genügend" bekommen Sie (und die Erziehungsberechtigten) eine entsprechende schriftliche Information: beim Jahresunterricht - unverzüglich, beim Lehrgangsunterricht - spätestens zu Beginn der 7. Lehrgangswoche.
- Wenn eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht unentschuldigt fernbleibt, ist dies den Erziehungsberechtigten und dem Lehrberechtigten umgehend mitzuteilen. Zusätzlich bekommen Sie am Lehrgangs- bzw. Schuljahresende eine schriftliche Information über die unentschuldigten Abwesenheiten Ihres Lehrlings vom Unterricht.
- Rechtsgrundlagen: §19 Schulunterrichtsgesetz, § 10 Berufsausbildungsgesetz
- Für weitere Auskünfte und Fragen stehen Ihnen die Tiroler Fachberufsschulen gerne zur Verfügung.