Befreiung von Unterrichtsgegenständen an Berufsschulen

Die Bildungsdirektion für Tirol hat mit Verordnung nähere Bestimmungen zur Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Pflichtgegenständen für Schülerinnen und Schüler an Berufsschulen erlassen. Für die Befreiung von Unterrichtsgegenständen an Berufsschulen wurde eine österreichweit abgestimmte Tabelle auf Basis von Lehrplanvergleichen erstellt. Diese bezieht sich auf Schülerinnen und Schüler mit Abschlusszeugnissen der jeweils angeführten schulischen Vorbildung.
  
     ♦ 61. VERORDNUNG der Bildungsdirektion für Tirol vom 18. November 2024
     ♦ Ergänzende Informationen zur 61. VERORDNUNG der Bildungsdirektion für Tirol vom 18. November 2024
     ♦ LEITFADEN mit Hinweisen zum Verfahrensablauf und zur Beratung von Schülerinnen und Schülern
     ♦ GESETZESTEXTE mit relevanten Gesetzespassagen

 

Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer im Ausland absolvierten Vorbildung um die Befreiung von Unterrichtsgegenständen ansuchen, ist eine Einzelfallprüfung durch die Schulleitung vorzunehmen.