Berufsausbildung in verkürzter Lehrzeit

Möglichkeiten der Lehrzeitverkürzung

  • Bei gleichzeitiger Ausbildung in zwei Lehrberufen beträgt die Dauer der Gesamtlehrzeit die Hälfte der Gesamtdauer der beiden festgesetzten Lehrzeiten, vermehrt um ein Jahr. Die gesamte Lehrzeit darf höchstens vier Jahre betragen.
  • Bei Vorliegen eines Lehrabschlussprüfungszeugnisses oder von Zeugnissen, mit denen der erfolgreiche Abschluss einer allgemeinbildender höherer oder berufsbildender mittlerer oder höherer Schule oder einzelner Klassen dieser Schulen nachgewiesen wird, kann eine Anrechnung auf die Dauer der Lehrzeit erfolgen. Sollte bei einer entsprechenden Lehrzeitanrechnung die Befreiung vom Besuch einer Berufsschulklasse in Erwägung gezogen werden, ist die Beantragung einer möglichen Befreiung vom Lehrberechtigten gleichzeitig mit der Anmeldung zum Berufsschulbesuch an die Direktion der laut Sprengelverordnung zuständigen Berufsschule zu stellen.

Ansprechpartner in der Wirtschaftskammer Tirol: Herr Ralph Pittracher, MSc

  • A: Egger-Lienz-Straße 118, 6020 Innsbruck
  • T: +43 590 905-7306
  • E: ralph [dot] pittracher [at] wktirol [dot] at

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