Berufsausbildung mit verkürzter Lehrzeit

Möglichkeiten der Lehrzeitverkürzung

  • Bei gleichzeitiger Ausbildung in zwei Lehrberufen beträgt die Dauer der Gesamtlehrzeit die Hälfte der Gesamtdauer der beiden festgesetzten Lehrzeiten, vermehrt um ein Jahr. Die gesamte Lehrzeit darf höchstens vier Jahre betragen.
  • Bei Vorliegen von Zeugnissen, mit denen der erfolgreiche Abschluss allgemeinbildender höherer oder berufsbildender mittlerer oder höherer Schulen oder einzelner Klassen dieser Schulen nachgewiesen wird, ist eine Anrechnung auf die Dauer der Lehrzeit möglich. Die Ablegung einer Feststellungsprüfung in der Berufsschule kann erforderlich sein - eine rechtzeitige Konaktaufnahme mit der jeweiligen Schulleitung ist erforderlich.

Ansprechpartner in der Wirtschaftskammer Tirol

  • A: Egger-Lienz-Straße 118, 6020 Innsbruck
  • T: +43 590 905-7301
  • E: helmut [dot] wittmer [at] wktirol [dot] at

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